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Auf Österreichs Spielplätzen ereignen sich jährlich ca. 10.000 Unfälle mit teilweise schweren Unfallfolgen. Danach stellt sich meistens die Frage, wer dafür haftet- und ob es sich dabei um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Da es in Österreich kein eigenes Kinderspielplatzgesetz gibt, werden im Schadensfall dafür Normen und die Verkehrssicherungspflicht des ABGB herangezogen.
Zielgruppe:
Immobilienverwalter, Gemeinden, Hotelerie, Hausbetreuer, Bergbahnen, Betreiber von Freitzeiteinrichtungen
Anforderungen an einen sicheren Spielplatz
Ziel ist es, die Kinder vor unvorhersehbaren Gefahren zu schützen. Das bedeutet, die Kinder vor Unfällen zu bewahren, die schwere Unfallfolgen wie Behinderung bis hin zum Tode führen können.
Eine 100 prozentige Sicherheit auf Spielplätzen gibt es nicht. Ein durchdachter Spielplatz bietet Kindern Spaß und Freude, er läßt kalkulierbares Risiko zu und fördert die Entwicklung, ohne ernste Gefahr für Leib und Leben.
Gründe für Unfälle auf Spielplätzen
Verantwortung des Spielplatzbetreibers
Neben dem Hersteller von Spielgeräten hat auch der Betreiber "Verantwortung" für folgende Aspekte zu übernehmen:
Im § 1319 ABGB ist in anerkannter Weise der Tatbestand der Verkehrssicherungspflicht für den Betreiber geregelt. Darin wird gefordert alles Zumutbare umzusetzen um einen sicheren Spielbetrieb zu gewährleisten. Die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht (Kontrolle, Instandhaltung und jährliche Hauptinspektion) ist nun ein wesentlicher Bestandteil zur Haftungsbefreiung des verantwortlichen Betreibers.
Dienstleistungen des Ingenieurbüros Karisch als "qualifizierter Spielplatzprüfer" gem. DIN SPEC 79161
Für nähere Informationen nehmen sie Kontakt mit uns auf.