Öffnungszeiten und Kontakt

Termine gerne nach telefonischer Vereinbarung.
 
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SPIELPLATZ-HAFTUNGEN: WIE SICH BETREIBER SCHÜTZEN KÖNNEN

Wer haftet bei Unfällen auf Spielplätzen? Da es in Österreich kein eigenes Spielplatzgesetz gibt, werden im Schadensfall dafür die Normen und die Verkehrssicherungspflicht des ABGB herangezogen. Die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht durch regelmäßige Kontrollen und Instandhaltung ist dabei wesentlich für die Entlastung.
Auf Österreichs Spielplätzen ereignen sich jährlich ca. 10.000 Unfälle. Kinder sind auf Spielplätzen bei bestimmungsgemäßer Benutzung vor unvorhersehbaren Gefahren zu schützen.

 

Kriterien für einen guten Spielplatz sind:

  • Richtige Planung
  • Ausreichende Frei- und Fallräume
  • Böden ausreichend dämpfend
  • Anlage gut gewartet
  • keine versteckten Gefahren
  • keine Fangstellen
  • regelmäßige Wartung und Instandhaltung
  • jährliche Hauptinspektion

Im §1319 ABGB ist in anerkannter Weise der Tatbestand der Verkehrssicherungspflicht für den Betreiber geregelt. Darin wird gefordert, alles Zumutbare umzusetzen, um einen sicheren Spielbetrieb zu gewährleisten.

Mein Angebot für Hausverwalter, Gemeinden, Hotelerie und Freizeiteinrichtungen:

  • Unterstützung bei der richtigen Planung
  • Jährliche Inspektion gem. ÖNORM EN 1176
  • Schulung von Betreibern, Hausbetreuer, Haustechnikern oder Mitarbeiter des Bauhofs zur visuellen und optischen Kontrolle

Für nähere Informationen nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf.